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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Olaf Uhlemann 30.08.2020 15:55

Allgemeines

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen die durch sertrec media im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit abgeschlossen oder insoweit ausgeführt werden. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform. sertrec media ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.

Angebote und Preise

Unsere Angebote sind stets freibleibend und gelten für die Dauer von 8 Wochen. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Aufträge werden nur zu unseren AGB entgegengenommen. Sie werden durch schriftliche Bestätigung bzw. Auftragsannahme, in jedem Falle jedoch mit Lieferung durch den Verkäufer verbindlich. Die Bedingungen des Verkäufers gelten stets und ausschließlich, sie werden nicht durch etwaige eigene Bedingungen des Käufers bzw. Dritter geändert oder aufgehoben. Ein Schweigen von sertrec media dazu gilt nicht als Zustimmung.

Der Besteller haftet ungeachtet des Lieferempfängers für die lieferbezogene Forderung. Die Warenannahme durch den Käufer oder Lieferempfänger gilt als vorbehaltlose Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit nicht ausdrücklich als verbindlich anerkannt, sind die zu unseren Angeboten gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben nur ungefähr. Zwischenzeitliche Produktverbesserungen gelten als genehmigt und kommen dem Besteller ohne Mehrkosten zugute.

Sämtliche Preise sind Abgabepreise von sertrec media in EURO, ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und sonstiger Versandkosten, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und bei frachtfreier Rücksendung in unbeschädigtem Zustand innerhalb vier Wochen mit 2/3 des berechneten Wertes wieder gutgeschrieben. Rücknahme von Kartonagen ist ausgeschlossen.

Lieferfristen

Wir sind bemüht, die von uns angegebenen Liefer- und Leistungsfristen unbedingt einzuhalten. Gleichwohl sind diese unverbindlich und haben allein die Bedeutung dem Besteller einen ungefähren Anhaltspunkt über die Leistungen zu geben. Die Überschreitung der Frist berechtigt den Besteller in keinem Falle zu Schadenersatzansprüchen. Soweit hiervon abweichend die Liefer- und Leistungsfrist vertraglich als verbindlich vereinbart wurde oder sonst als verbindlich gilt, ist die Frist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf der Liefergegenstand die Fa. sertrec media verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

Teillieferungen behalten wir uns vor. Bei Teillieferungen wird die jeweils gelieferte Teilmenge berechnet. Geraten wir in Lieferverzug, so ist uns eine angemessene Nachlieferungsfrist, mindestens jedoch vier Wochen ab dem ursprünglichen Liefer- und Leistungstermin, einzuräumen. Fixtermine werden von uns nicht anerkannt. Höhere Gewalt berechtigt uns zur angemessenen Verlängerung der Frist oder nach unserer Wahl zum ganzen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag, ohne das dem Besteller gegen uns Schadenersatzansprüche zustehen. Als Höhere Gewalt gelten insbesondere Behinderung durch behördliche Maßnahmen, Streik, Aussperrung, sonstige Arbeitskampfmaßnahmen, Verspätung in der Anlieferung von Zubehörteilen, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen einschließlich technisch nicht verwertbarer Vorlagen, Entwürfe und Muster jeglicher Art, usw. Wir sind zur Einhaltung der Frist nicht verpflichtet, wenn der Besteller seine vertraglichen Pflichten nicht rechtzeitig erfüllt.

Zahlung

Wenn nicht schriftlich anders vereinbart gilt Vorauszahlung als Zahlungsvereinbarung. Ist Lieferung gegen Nachnahme vereinbart, gehen die Nachnahmekosten zu Lasten des Käufers. Darüber hinaus können wir bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers alle offenstehenden und gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig stellen. Handelt der Käufer bei Abschluss des Vertrages in seiner Eigenschaft als Unternehmer, verzichtet er auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes an früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Für den Käufer ist die Aufrechnung mit Gegenforderungen nur zulässig, wenn diese von uns anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind. Ungeachtet etwaiger Beanstandungen oder Mängel bei einer Lieferung ist die entsprechende Rechnung bei Fälligkeit zu bezahlen. Zahlungen des Käufers können mit befreiender Wirkung nur an uns, nicht jedoch an einen Vertreter ohne entsprechende Vollmacht geleistet werden. Bei Zahlungsverzug verliert der Auftraggeber jeglichen Anspruch auf gewährte Rabatte und Preisnachlässe. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug und ist zur vollständigen, sofortigen Zahlung des vertraglich vereinbarten Entgeltes zzgl. gewährter Rabatte und Preisnachlasse verpflichtet. Grundsätzlich werden bei Zahlungsverzug des Auftraggebers, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe nach § 288 BGB erhoben.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Der Kaufpreis gilt erst bei Gutschrift auf unser Geschäftskonto oder bei quittierter Barzahlung als bezahlt. Der Eigentumsvorbehalt wird durch Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder durch Saldoziehung und deren Anerkennung nicht aufgehoben. Verarbeitung und Umbildung unserer Ware findet ausschließlich für uns statt. Im Falle der Verarbeitung setzt sich das Alleineigentum der Fa. sertrec media an der neu hergestellten Sache fort. Hereingabe von Wechseln im Zusammenhang mit der Kaufpreiszahlung führt nicht zum Erlöschen des Eigentumsvorbehaltes, dieser erlischt vielmehr erst bei Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen und nach Tilgung aller unserer Forderungen gegenüber dem Käufer. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltware nach Mahnung berechtigt. Mit Eintritt von Zahlungsschwierigkeiten, Scheck- und Wechselprotesten, Zahlungseinstellungen, Beanstandungen oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlischt das Recht zur Weiterverarbeitung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware.

Mängelhaftung

Beanstandungen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unverzüglich gem. § 377 HGB, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware in Schriftform angezeigt werden. Insbesondere bei Teillieferung ist die Forderung unerlässlich, damit weitere Schäden vermieden werden können. Mängel eines Teiles einer Lieferung berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Reklamationen berechtigen nicht zur Rückzahlung von Zahlungen. Maßgebend für die Qualität der von uns ausgelieferten Ware sind die von uns angegebenen Werte für die Ausführung, die Ausfallmuster die zur Prüfung und Freigabe vorgelegt werden. Unerhebliche Abweichungen in der Qualität und Auslieferung der Ware behalten wir uns vor, wenn sie durch Rohstoffe oder aus technischen Gründen unvermeidbar sind. Ist die Reklamation begründet, kommen wir für die Fehler nach unserer Wahl durch Instandsetzung der Ware, Ersatzlieferung oder Gutschrift auf. Es gilt der Vorrang der Nacherfüllung. Der Rücktritt vom Vertrag auf der Grundlage von Gewährleistungsrechten ist ausgeschlossen. Ebenso sind Ansprüche auf Schadensersatz, mit Ausnahme solcher die auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit oder auf der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit beruhen, ausgeschlossen. Dies gilt auch für Folgeschäden, insbesondere Sachschäden und Betriebsstörungen. Für unsere Beratung wird keine Haftung übernommen. Sie befreit den Kunden nicht von der persönlichen Prüfungspflicht.

Kündigung/Rücktritt

Die Kündigungsfristen ergeben sich aus den produktspezifischen Bestellscheinen für das jeweilige Produkt. Soweit dort nichts anderes angegeben ist, ist eine Kündigung jederzeit möglich. Vom Besteller beschädigte Produkte werden nicht mehr zurückgenommen.

Urheberrechte

Copyright sowie sämtliche Verlags- und Urheberrechte an den gelieferten Produkten liegen bei sertrec media. Kommerzielle Weiterverwendung und Vervielfältigung von Texte oder Fotos, die dieser Copyright-Regelung unterliegen, sind untersagt. Dies betrifft alle Produkte und das gesamte Internetangebot das sertrec media betreibt mit Ausnahme der auf den Webseiten veröffentlichen Pressemitteilungen.

Software

Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Computersoftware so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet.  Aus diesem Grund übernimmt die Firma sertrec media keinerlei Haftung für die Fehlerfreiheit und eventueller dadurch entstandener Schäden.

Insbesondere übernimmt sertrec media keine Gewähr, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Lizenznehmers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen und Hardwarekombinationen zusammenarbeitet. sertrec media haftet nicht für mittelbare Schäden oder für Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn. Verantwortung für die richtige Wahl und die Folgen der Anwendung, sowie der damit beabsichtigten Resultate trägt allein der Käufer oder Lizenznehmer.

Internetdienstleistungen

Die Haftung orientiert sich an den gesetzlichen Regelungen.

sertrec media übernimmt keine Haftung bei Störungen des Internet, bei Ausfall von technischen Systemen und bei Schäden, die durch Dritte entstehen. Gewährleistungs- und Haftungsansprüche wegen mangelhafter Leistung müssen innerhalb von sechs Monaten nach Abnahme der Vertragsleistung geltend gemacht werden. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden haftet sertrec media nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung wird nicht übernommen.

Bei Änderungen an den Webseiten durch den Kunden oder Dritte erlischt jeglicher Gewährleistungs- oder Haftungsanspruch.

sertrec media prüft die erstellten Webseiten ausschließlich auf Ihre Funktionalität und Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung. sertrec media prüft nicht, ob verwendetes Material frei von Rechten Dritter ist. Die Seiten werden in jedem Fall dem Auftraggeber vor Veröffentlichung zur Freigabe vorgelegt. Erst nach Einverständnis des Auftraggebers werden die Seiten im öffentlich zugänglichen Netz bereitgestellt. Die urheberrechtliche Verantwortung obliegt allein dem Auftraggeber.

sertrec media prüft alle übergebenen Daten vor Übergabe an den Kunden auf Viren. Dabei wird die größtmögliche Sorgfalt angewendet, trotzdem obliegt dem Kunden stets die Pflicht zu eigener Prüfung und Datensicherung auf seinem Rechner. Für einen Virenbefall auf Rechnern des Kunden oder Dritten, insbesondere dadurch eventuell entstehende Folgeschäden wird jede Haftung ausgeschlossen.

Datenspeicherung

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und auch nicht an Dritte weitergegeben.

Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von sertrec media. Bei allen sich aus den Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen. Wenn der Besteller seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist Leipzig Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Bestellung. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen, auch wenn aus dem Ausland bestellt oder in das Ausland geliefert wird.

Schlußbestimmungen

Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.